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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seiner Photovoltaik GmbH 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seiner Photovoltaik GmbH
Standort: Stainztalblick 4, 8522 Gr. St. Florian, Österreich
Stand: November 2025
 

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Beratungen, Dienstleistungen und Lieferungen der Seiner Photovoltaik GmbH im Bereich Elektrotechnik, Planung, Lieferung, Montage und Wartung von Photovoltaikanlagen sowie Zubehörkomponenten.
1.2. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.3. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinn des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Entgegenstehende Regelungen dieser AGB treten in diesem Fall zurück.
 

§ 2 Beratung und Planung

2.1. Beratungsgespräche sind grundsätzlich kostenlos, sofern sie innerhalb eines Radius von 10 km vom Firmenstandort stattfinden.
2.2. Für längere Anfahrtswege oder falls der Interessent zum vereinbarten Termin nicht angetroffen wird, kann eine Beratungsgebühr in Höhe von 200 EUR zzgl. USt. verrechnet werden.
2.3. Trotz größter Sorgfalt können im Beratungsgespräch Fehler oder Falschinformationen entstehen. Für daraus resultierende Schäden übernimmt die Seiner Photovoltaik GmbH keine Haftung.
2.4. Trotz sorgfältiger Planung können bei der Montage unvorhersehbare Umstände auftreten. Etwaige Mehrkosten werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und in Rechnung gestellt.
2.5. Die Seiner Photovoltaik GmbH haftet nicht für die Statik des Daches. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass sein Dach für die Installation geeignet ist. Falls Unsicherheiten bestehen, ist ein Statiker zu beauftragen.
 

§ 3 Besichtigungen und Haftung für Fehler

3.1. Während der Besichtigung können trotz größter Sorgfalt Fehler auftreten, etwa bei der Identifizierung des Daches oder Beurteilung des Verteilerkastens.
3.2. Sollten dadurch Zusatzarbeiten erforderlich werden, werden diese nach Rücksprache gesondert verrechnet.
3.3. Der Kunde wird über alle notwendigen Zusatzarbeiten und deren Kosten rechtzeitig informiert.
 

§ 4 Montage und Kundenpflichten

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Montage ausreichend Ersatzziegel bereitzustellen, da es während der Arbeiten zu Beschädigungen kommen kann.
4.2. Sind Dachziegel befestigt und nicht ohne weiteres entfernbar, können zusätzliche Dachdeckerarbeiten notwendig werden, die gesondert verrechnet werden.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Montageteam Zutritt zum Gebäude zu gewähren. Bei Nichtantreffen oder unzugänglichen Bereichen werden zusätzliche Anfahrts- oder Wartezeiten verrechnet.
4.4. Für fehlende Ersatzziegel, Montageverzögerungen oder daraus resultierende Mehrkosten übernimmt die Seiner Photovoltaik GmbH keine Haftung.
4.5. Grabarbeiten, Stemmarbeiten oder ähnliche Leistungen sind im Angebot nicht enthalten und werden – sofern erforderlich – separat angeboten und verrechnet.
4.6. Für die Dichtheit bestehender Dachkonstruktionen wird keine Haftung übernommen. Abdichtungen sind durch einen befugten Dachdecker auszuführen.
4.7. Der elektrische Verteiler muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Ist dies nicht der Fall, können zusätzliche Arbeiten (z. B. FI-Nachrüstung, Neuer Verteilerschrank, Potentialausgleich oder andere Arbeiten) erforderlich werden. Diese werden vor Durchführung abgestimmt und gesondert verrechnet.
4.8. Bei der Abnahme wird unter anderem auch die Erdung des Hauses überprüft. Entspricht diese nicht dem aktuellen Stand der Technik, sind notwendige Nachrüstungen vom Kunden zu tragen. Die entstehenden Mehrkosten werden gesondert verrechnet.
4.9. Die Seiner Photovoltaik GmbH haftet nicht für Sach- oder Personenschäden.
4.10. Während der Montage dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich (Dach, Gerüst, Arbeitsfläche) aufhalten. Bei Zuwiderhandlung wird die Arbeit unterbrochen; die daraus entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
4.11. Der Kunde ist verpflichtet, der Seiner Photovoltaik GmbH gratis ein stabiles 2,4 reines GHz-WLAN (keine Mischform aus 5 GHz und 2,4 GHZ und kein 5 GHz oder eine andere Frequenzen die uns stand jetzt nicht bekannt sind) bereitzustellen, um Überwachung und Fernwartung der Anlage zu gewährleisten. Ist dies nicht möglich oder unzureichend, können zusätzliche Kosten (Anfahrtspauschale) für Vor-Ort-Service entstehen.
4.12. Supportleistungen, die auf Probleme im Netzwerk des Kunden zurückzuführen sind, gelten nicht als Gewährleistung und werden nach Aufwand verrechnet.
4.13. Die Seiner Photovoltaik GmbH ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Ein Widerspruchsrecht des Kunden besteht nicht.
4.14. Ertragsprognosen oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind unverbindlich. Eine Garantie für tatsächliche Stromerträge oder Amortisationszeiten wird nicht übernommen.
4.15. Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt nach dessen Vorgaben. Für Verzögerungen oder Ablehnungen übernimmt die Seiner Photovoltaik GmbH keine Haftung.
4.16. Notwendige Genehmigungen oder Förderanträge liegen in der Verantwortung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, dass die Seiner Photovoltaik GmbH diese übernimmt.
4.17. Bei Übernahme der Förderabwicklung wird keine Garantie für den Erhalt und der Höhe einer Förderung übernommen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung können Fehler auftreten; für entgangene Förderungen oder finanzielle Nachteile wird keine Haftung übernommen.
4.18. Die Einrichtung und Nutzung von Monitoring- oder App-Systemen setzt ein stabiles Internet voraus. Für Funktionsstörungen infolge von Internet- oder Geräteeinstellungen übernimmt die Seiner Photovoltaik GmbH keine Haftung.
4.19. Arbeiten durch Dritte, die nicht durch die Seiner Photovoltaik GmbH beauftragt wurden, führen zum Haftungsausschluss.

4.20. Die Seiner Photovoltaik GmbH sowie deren Subunternehmen sind nicht verpflichtet, nach Abschluss der Arbeiten Reinigungsleistungen (zB. PV-Paneele putzen)  durchzuführen oder Abfälle, Verpackungsmaterialien, Transporthilfen oder sonstigen Müll, der im Zuge der Arbeiten oder durch Lieferanten entsteht, zu entfernen. Sämtliche Rückstände wie Staub, Schmutz, Kartonagen, Folien, Paletten, Transportgestelle oder sonstiges Material sind vom Kunden eigenständig und fachgerecht zu entsorgen.

4.21. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für die Montage, die Elektroinstallation und die Inbetriebnahme erforderlichen Bereiche frei zugänglich und nicht verstellt sind. Müssen Bereiche erst freigeräumt werden, werden die dadurch entstehenden Verzögerungen oder Zusatzarbeiten gesondert verrechnet.

4.22. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Wände, Böden und Decken am Installationsort ausreichend tragfähig sind. Für Schäden, die aufgrund unzureichender baulicher Tragfähigkeit entstehen, übernimmt die Seiner Photovoltaik GmbH keine Haftung.

4.23. Der Kunde hat für eine uneingeschränkte Zufahrt für Lieferfahrzeuge, LKW, Kran- oder Hebebühnenequipment zu sorgen. Ist dies nicht möglich, trägt der Kunde sämtliche daraus resultierenden Mehrkosten oder Verzögerungen.

4.24. Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten, trockenen und zugänglichen Technikraum für Wechselrichter, Speicher, Elektroarbeiten und Messgeräte bereitzustellen. Ein ungeeigneter Raum kann zusätzliche Kosten verursachen, und auch die Garantie des Herstellers verlieren.

4.25. Der Kunde hat einen geeigneten Baustromanschluss (230 V) kostenlos bereitzustellen. Ist kein nutzbarer kostenloser Stromanschluss verfügbar, können zusätzliche Kosten für Notstromaggregate oder Arbeitsverzögerungen entstehen.

4.26. Der Kunde ist verpflichtet, das Dach vor der Montage von Schnee, Eis, Moos, starkem Bewuchs oder sonstigen Verschmutzungen zu reinigen. Verzögerungen oder Zusatzarbeiten aufgrund mangelhafter Vorbereitung werden gesondert verrechnet.

4.27. Haustiere (z. B. Hunde) sind während der Montagearbeiten so zu sichern, dass sie weder Arbeiten behindern noch Sicherheitsrisiken verursachen.

4.28. Dem Kunden ist es untersagt, Komponenten der Photovoltaikanlage vor der offiziellen Abnahme durch die Seiner Photovoltaik GmbH in Betrieb zu nehmen oder Veränderungen daran vorzunehmen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

4.29. Der Kunde ist verpflichtet, geplante bauliche Änderungen am Dach oder Gebäude (z. B. Sanierungen, Dämmarbeiten, Dachumdeckungen) rechtzeitig mitzuteilen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Information werden gesondert verrechnet.

4.30. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Arbeiten auf instabilen oder gefährlichen Bauteilen können abgelehnt oder unterbrochen werden. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

4.31. Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete Installationsorte für Komponenten wie Wechselrichter, Batteriespeicher und vergleichbare Geräte bereitzustellen. Der optimale Aufstellort sollte eine konstante Umgebungstemperatur von ca. 20 °C aufweisen. Werden auf ausdrücklichen Kundenwunsch Installationen an Orten durchgeführt, die starken Temperaturschwankungen oder extremen Bedingungen ausgesetzt sind – beispielsweise im Spitzboden, im Außenbereich oder an anderen besonders warmen oder kalten Standorten – kann dies zu Funktionsstörungen und Leistungsverlusten des Systems führen (z. B. Abschalten des Speichers bei Überhitzung oder Untertemperatur).Die Seiner Photovoltaik GmbH übernimmt in diesen Fällen keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, Ausfälle oder Leistungsbeeinträchtigungen.

§ 5 Angebot und Vertragsschluss

5.1. Angebote der Seiner Photovoltaik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.
5.2. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündlich oder telefonisch beauftragte Zusatzleistungen gelten als verbindlich, wenn sie im Zuge der Arbeiten eindeutig beauftragt wurden. Diese werden ordnungsgemäß ausgeführt und zum vereinbarten oder ortsüblichen Preis verrechnet. Bei Unklarheiten über mündliche Aufträge behält sich die Seiner Photovoltaik GmbH vor, die Arbeiten auszusetzen oder gelieferte Materialien einzulagern, bis eine schriftliche Klärung erfolgt.
5.3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.
5.4. Angaben zu Förderungen oder steuerlichen Vorteilen erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr.
 

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
6.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Seiner Photovoltaik GmbH.
6.4. In der Regel werden bestimmte Materialien, die für die Montage benötigt werden und für die Lagerung im Außenbereich geeignet sind, vor dem Montagetermin an den Kunden geliefert. Mit Zustellung dieser Materialien wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Kaufpreises fällig.
6.5. Für beim Kunden gelagerte Materialien übernimmt die Seiner Photovoltaik GmbH keine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Verluste oder Defekte. Der Kunde hat für eine sichere Lagerung zu sorgen.
6.6. Verweigert der Kunde die Vorab-Lieferung oder ist dies aus unserer Sicht nicht machbar, wird die Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.
6.7. Nach Vertragsabschluss wird die Photovoltaikanlage in der Regel – abhängig von Auslastung, Witterung, Materialverfügbarkeit und behördlichen Freigaben – innerhalb eines Jahres ab Vertragsdatum in Betrieb genommen. Eine verspätete Inbetriebnahme, die auf diese Umstände oder vergleichbare Faktoren zurückzuführen ist, berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zu Schadenersatzansprüchen.
6.8. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p. a. verrechnet.
6.9. Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ist die Seiner Photovoltaik GmbH berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
 

§ 7 Haftung und Gewährleistung

7.1. Die Seiner Photovoltaik GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. Für Mängel, die auf unvollständige oder fehlerhafte Kundenangaben zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
7.3. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe, sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des KSchG ist.
7.5. Der Zeitpunkt der Übergabe ist, mangels abweichender Vereinbarung, der Fertigstellungszeitpunkt.
7.6. Bleibt der Kunde dem Übergabetermin fern, gilt die Übergabe an diesem Tag als erfolgt.
7.7. Die Mängelbehebung darf solange durchgeführt werden, bis die Photovoltaikanlage vollständig mangelfrei ist. Währenddessen steht dem Kunden weder Preisminderung noch Zurückbehaltungsrecht zu.
7.8. Eine Haftung für Ertragsausfälle, Datenverluste oder entgangene Gewinne ist ausgeschlossen.
7.9. Eine weitergehende Haftung als in diesen AGB vorgesehen wird ausgeschlossen.

7.10 Erfolgt ein Fremdeingriff in den Verteilerschrank oder in unser geliefertes PV-System durch den Kunden oder dritte entfällt die Garantie und Gewährleistung unsererseits. 
 

§ 8 Datenschutz

8.1. Die Seiner Photovoltaik GmbH behandelt alle Kundendaten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen vertraulich.
8.2. Kundendaten werden nur zur Vertragsabwicklung und internen Verwendung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
 

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1. Für alle Streitigkeiten gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Seiner Photovoltaik GmbH.
 

§ 10 Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsrecht

10.1. Sämtliche gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Seiner Photovoltaik GmbH.
10.2. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz ist die Seiner Photovoltaik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Komponenten zurückzufordern.
 

§ 11 Verzögerungen durch Witterung oder Lieferengpässe

11.1. Montage- oder Liefertermine können sich durch Witterung, Auslastung, Genehmigungen oder Lieferengpässe verschieben.
11.2. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatzforderungen.
 

§ 12 Haftung für Fremdprodukte

12.1. Für Geräte oder Komponenten Dritter haftet ausschließlich der Hersteller.
12.2. Die Seiner Photovoltaik GmbH unterstützt den Kunden bei der Garantieabwicklung, ist jedoch nicht Vertragspartner der Herstellergarantie.

12.3. Tritt an einem Fremdprodukt ein Defekt, Ausfall oder Funktionsstörung auf, begründet dies keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Seiner Photovoltaik GmbH, insbesondere nicht für Ertragsausfälle, Mindererträge, Nutzungsausfälle, Folgeschäden oder den Wegfall von Leistungen, die die Photovoltaikanlage im Normalbetrieb liefern würde.

12.4. Die Seiner Photovoltaik GmbH unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Abwicklung von Herstelleransprüchen, ist jedoch nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten oder Fremdgeräte auf eigene Kosten auszutauschen.

§ 13 Wartung und Pflegepflicht

13.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage regelmäßig zu warten und zu reinigen.
13.2. Schäden durch mangelnde Wartung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
13.3. Auf Wunsch bietet die Seiner Photovoltaik GmbH Wartungsverträge an.
 

§ 14 Datenschutz bei Monitoring und Fernwartung

14.1. Bei Nutzung von Online-Monitoring erklärt sich der Kunde mit der Übertragung der Anlagendaten an Drittanbieter einverstanden.
14.2. Diese Daten werden ausschließlich zur technischen Analyse verwendet.
 

§ 15 Leistungsunterbrechung bei Gefahr

15.1. Bei Sicherheitsrisiken, unzumutbaren Wetterbedingungen, fehlendem Material, Krankheit, Notfällen oder fehlenden Genehmigungen kann die Seiner Photovoltaik GmbH Arbeiten unterbrechen oder verschieben.
15.2. Daraus entstehende Terminverschiebungen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.
 

§ 16 Rücktritt und Stornobedingungen

16.1. Der Kunde kann bis 14 Tage nach Vertragsabschluss kostenfrei zurücktreten.
16.2. Erfolgt der Rücktritt nach dem 14 Tag des Vertragsabschlusses, wird eine Stornogebühr von 40 % des Auftragswerts verrechnet.
16.3. Bereits bestelltes oder geliefertes Material wird gesondert in Rechnung gestellt, da diese von der Rückgabe ausgeschlossen sind. 
 

§ 17 Abnahme und Inbetriebnahme

17.1. Nach Abschluss der Montage wird dem Kunden die Fertigstellung angezeigt.
17.2. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine schriftliche Beanstandung, gilt die Anlage als abgenommen.
17.3. Mit Abnahme geht die Verantwortung auf den Kunden über.
 

§ 18 Serviceeinsätze und Fehlersuche

18.1. Wird bei einem Serviceeinsatz festgestellt, dass kein Mangel/ Problem/Defekt besteht, oder das "Problem" durch den Kunden herbeigeführt wurde, werden Fahrt- und Arbeitskosten verrechnet.
18.2. Gleiches gilt, wenn der Fehler durch Dritte oder Internetprobleme verursacht wurde.
 

§ 19 Höhere Gewalt

19.1. Die Seiner Photovoltaik GmbH haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Krieg, Streik, Energieausfälle oder Lieferkettenstörungen.
19.2. In solchen Fällen verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
 

§ 20 Preise und Materialänderungen

20.1. Bei erheblichen Preisänderungen am Beschaffungsmarkt behält sich die Seiner Photovoltaik GmbH eine Preisangleichung vor.
20.2. Der Kunde kann in diesem Fall binnen drei Tagen nach Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

§ 21 Garantiebedingungen

21.1. Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Hersteller und laufen zb. bei Wechselrichtern, Speichern und allen anderen Geräten sobald diese das 1. mal eingeschaltet wurden.
21.2. Auf Montageleistungen gewährt die Seiner Photovoltaik GmbH eine freiwillige Garantie von zwölf Monaten.
21.3. Garantieansprüche entfallen bei Eingriffen durch Dritte.

§ 22 Kommunikation

Erklärungen und Freigaben können auch elektronisch (E-Mail, SMS, WhatsApp) rechtswirksam erfolgen, sofern der Absender eindeutig identifizierbar ist.

§ 23 Terminabsicherung

Wird ein Montagetermin aus Gründen des Kunden kurzfristig abgesagt (weniger als 48 Stunden vorher), kann eine Pauschale von 150 € zzgl. USt. verrechnet werden.

§ 24 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst nur die im Angebot angeführten Positionen. Nicht enthalten sind Instandhaltungs-, Reinigungs-, Netzanschluss-, Grabungs- oder Blitzschutzarbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich angeführt sind.

§ 25 Widerrufsrecht für Verbraucher (FAGG)

25.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des FAGG, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

25.2. Die Widerrufsfrist beginnt

– bei Dienstleistungen: mit Vertragsabschluss,

– bei Warenlieferungen: mit Erhalt der Ware.

25.3. Der Widerruf kann mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail oder postalisch erfolgen.

26.4. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Seiner Photovoltaik GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, so hat er im Fall des Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten.

25.5. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.

25.6. Ein gesetzliches Widerrufsformular wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

 

§ 26 Ergänzende Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

26.1. Kundendaten werden ausschließlich auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und insbesondere Art. 6 DSGVO verarbeitet.

26.2. Die Speicherung erfolgt nur so lange, wie dies zur Vertragserfüllung, für technische notwendige Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

26.3. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit.

26.4. Für Monitoring, Garantie- und Ferndiagnosesysteme können Auftragsverarbeiter (z. B. Wechselrichterhersteller, Cloud-Dienste) eingesetzt werden.

26.5. Eine erteilte Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden, ohne dass die bisherige Verarbeitung hiervon berührt wird.

§ 27 Blitzschutz und Überspannungsschutz

27.1. Die Verantwortung für den äußeren Blitzschutz (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Potenzialausgleich) liegt beim Kunden.

27.2. Die Seiner Photovoltaik GmbH prüft nicht, ob eine Blitzschutzpflicht besteht; dies obliegt dem Kunden bzw. einem befugten Fachbetrieb.

27.3. Erforderliche Nachrüstungen oder Anpassungen von Blitz- oder Überspannungsschutzsystemen sind – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – gesondert zu bezahlen.

27.4. Für Schäden aufgrund fehlender oder unzureichender Blitz- oder Überspannungsschutzmaßnahmen wird keine Haftung übernommen.

 

§ 28 Asbest- und Eternitdächer

28.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Seiner Photovoltaik GmbH vor Vertragsabschluss über mögliche asbesthaltige oder vergleichbare Dachmaterialien (z. B. alte Eternitplatten) zu informieren.

28.2. Arbeiten an solchen Dachflächen dürfen nur von dazu befugten Spezialfirmen durchgeführt werden.

28.3. Wird die Montage aufgrund asbesthaltiger Bauteile unterbrochen oder abgesagt, trägt der Kunde sämtliche daraus entstehende Kosten.

28.4. Schäden, Verzögerungen oder Zusatzkosten aufgrund nicht gemeldeter asbesthaltiger Materialien liegen in der Verantwortung des Kunden.

 

§ 29 Leitungsführung, Bohrungen und Oberflächen

29.1. Kabelwege, Leitungsführungen und Bohrpunkte werden nach technischen Notwendigkeiten bei der Montage festgelegt.

29.2. Bei Bohrungen oder Installationen können Oberflächen wie Putz, Anstriche, Fliesen, Holz oder Dämmungen beschädigt werden. Für optische Beeinträchtigungen wird keine Haftung übernommen.

29.3. Wiederherstellungsarbeiten (z. B. Maler-, Verputz-, Fliesenlegerarbeiten) sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

29.4. Unterputzliegende Leitungen, Rohre oder Installationen müssen vom Kunden eindeutig gekennzeichnet werden. Für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen wird keine Haftung übernommen.

 

§ 30 Entsorgung bestehender Anlagen und Bauteile

30.1. Die Demontage oder Entsorgung bestehender PV-Module, Solarthermieanlagen, SAT-Anlagen, Kabel oder sonstiger Komponenten ist – sofern nicht ausdrücklich im Angebot angeführt – nicht enthalten.

30.2. Die Entsorgung kann auf Wunsch kostenpflichtig durchgeführt werden.

30.3. Demontierte Bauteile gehören grundsätzlich dem Kunden und sind von diesem selbstständig zu entsorgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 31 Notstrom- und Ersatzstromsysteme

31.1. Die Funktionalität von Notstrom- oder Ersatzstromsystemen hängt von der Anlagenkonfiguration, der Hausinstallation sowie den angeschlossenen Verbrauchern ab. Eine vollständige Haushaltversorgung im Notbetrieb wird nicht garantiert.

32.2. Stromintensive Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, Durchlauferhitzer, E-Heizungen) können den Notstrombetrieb beeinträchtigen und sind vom Kunden mit der Seiner Photovoltaik GmbH abzustimmen.

31.3. Für Schäden durch Überlast, Fehlbedienung oder ungeeignete Verbraucher im Notbetrieb wird keine Haftung übernommen.

31.4. Änderungen seitens der Hersteller (Firmware, Software, Sicherheitsfunktionen) können Einfluss auf die Notstromfähigkeit haben. Eine Garantie hierfür wird nicht übernommen.

 

§ 32 Arbeiten anderer Gewerke und behördliche Auflagen

32.1. Verzögerungen, die durch andere Gewerke (z. B. Dachdecker, Elektriker, Installateure, Bauunternehmen) verursacht werden, liegen nicht in der Verantwortung der Seiner Photovoltaik GmbH.

32.2. Müssen Arbeiten daher unterbrochen, verschoben oder erneut begonnen werden, trägt der Kunde die entstehenden Zusatzkosten.

32.3. Behördliche Vorgaben, Prüfungen oder Verzögerungen verlängern die Leistungsfristen angemessen, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen.

 

§ 33 Schäden am Grundstück und unterirdischen Leitungen

33.1. Die Zufahrt und Aufstellflächen müssen vom Kunden in geeigneter Form bereitgestellt werden.

33.2. Für Schäden an Gartenanlagen, Pflasterflächen, Wegen oder sonstigen Außenbereichen durch Lieferfahrzeuge, Hebebühnen oder Montagematerialien wird keine Haftung übernommen.

33.3. Unterirdische Leitungen, Rohre, Kabel oder Installationen müssen vom Kunden eindeutig gekennzeichnet werden. Für Schäden an nicht gekennzeichneten Leitungen wird keine Haftung übernommen.

 

§ 34 Arbeitszeiten, Mehrarbeit und Notdienst

34.1. Arbeiten erfolgen grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag).

34.2. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten oder an Wochenenden erfolgen nach Rücksprache und werden mit entsprechenden Zuschlägen verrechnet.

34.3. Notdienst-, Sofort- oder Störungseinsätze werden gesondert verrechnet, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.

 

§ 35 Software-, Firmware- und Monitoring-Updates

35.1. Hersteller können Software-, Firmware- oder App-Systeme jederzeit ändern oder einstellen. Dies kann die Funktionsweise der Anlage beeinflussen.

35.2. Für Funktionsänderungen oder Einschränkungen, die auf Entscheidungen des Herstellers (z. B. Serverabschaltungen, Updatezwang, App-Änderungen) beruhen, übernimmt die Seiner Photovoltaik GmbH keine Haftung.

35.3. Die Funktionsfähigkeit von Monitoringdiensten hängt von der Serverstruktur des Herstellers sowie der Internetverbindung des Kunden ab. Eine dauerhafte Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden

§ 36 Schlussbestimmungen

36.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

36.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

36.3. Diese AGB wurden zuletzt im November 2025 aktualisiert.

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